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1 K 4517/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-16, 1 K 4517/20
1 K 4517/20Administrative CourtSep 16, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 1 K 4517/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0916.1K4517.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 28. Juni 2020 verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „F. O. “ gemäß § 26 Abs. 2 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festzustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.
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