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5 K 4861/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-07-30, 5 K 4861/21.A
5 K 4861/21.AAdministrative CourtJul 30, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-30
Aktenzeichen: 5 K 4861/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0730.5K4861.21A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Juni 2021 wird aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten zu je 1/2.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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