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6 K 957/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-04-26, 6 K 957/20
6 K 957/20Administrative CourtApr 26, 2021
Das Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung mit Hilfe Dritter dar und rechtfertigt zumindest nach der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Anordnung einer Einzelprüfung.
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 6 K 957/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0426.6K957.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG; § 15 FeV; § 16 FeV, 22 Abs. 4 FeV
Das Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung mit Hilfe Dritter dar und rechtfertigt zumindest nach der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Anordnung einer Einzelprüfung.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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