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18 K 8026/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-02-10, 18 K 8026/19
18 K 8026/19Administrative CourtFeb 10, 2021
kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein für einen Tag geltendes Bereichsbetretungsverbot anlässlich eines Fußballsspiels; Anforderungen an die Begründung und die Ermessenserwägung;
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 18 K 8026/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0210.18K8026.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 34 Abs. 2 PolG NRW; § 39 VwVfG NRW; § 114 Satz 2 VwGO
kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein für einen Tag geltendes Bereichsbetretungsverbot anlässlich eines Fußballsspiels; Anforderungen an die Begründung und die Ermessenserwägung;
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.
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