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18 L 2278/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-01, 18 L 2278/20
18 L 2278/20Administrative CourtDec 1, 2020
Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht trotz vorerkrankter Angehöriger; Für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Vorerkrankung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Befreiung von der Maskenpflicht; Vorrang der häuslichen Prävention
Entscheidungsdatum: 2020-12-01
Aktenzeichen: 18 L 2278/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1201.18L2278.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 43 Abs. 4 SchulG NRW; § 3 d. 2. Verordnung z. befr. Änderung d. Ausbildungs- u. Prüfungsordnungen; gemäß § 52 SchulG NRW vom 2. Oktober 2020; § 1 CoronaBetrVO
Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht trotz vorerkrankter Angehöriger; Für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Vorerkrankung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Befreiung von der Maskenpflicht; Vorrang der häuslichen Prävention
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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