Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-10-28, 20 K 8301/18.A

20 K 8301/18.AAdministrative CourtOct 28, 2020

Regest

Einzelfall eines Anspruchs auf Familienschutz, bei dem das Gericht einen unverzüglichen Asylantrag des damals 13-jährigen Asylbewerbers annahm, der am 3. Werktag nach dem rechnerischen Ende einer "2-Wochen-Frist" seit der Einreise beim Bundesamt als schriftlicher Antrag einging.

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 20 K 8301/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-28

Aktenzeichen: 20 K 8301/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1028.20K8301.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Normen: AsylG § 26 Abs 3 S 1 Nr 3; AsylG § 26 Abs 3 S 2; AsylG § 26 Abs 5

Leitsätze

Einzelfall eines Anspruchs auf Familienschutz, bei dem das Gericht einen unverzüglichen Asylantrag des damals 13-jährigen Asylbewerbers annahm, der am 3. Werktag nach dem rechnerischen Ende einer "2-Wochen-Frist" seit der Einreise beim Bundesamt als schriftlicher Antrag einging.

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziff. 1 und Ziff. 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. Oktober 2018 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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