Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-05, 13 K 2693/19.A

13 K 2693/19.AAdministrative CourtMay 5, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 13 K 2693/19.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2020-05-05

Aktenzeichen: 13 K 2693/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0505.13K2693.19A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. und 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. März 2019 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.