Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-31, 2 L 3239/19

2 L 3239/19Administrative CourtMar 31, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 3239/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-31

Aktenzeichen: 2 L 3239/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0331.2L3239.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Abs. 4 AufenthG ohne den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ nach § 60b Abs. 1 Satz 2 AufenthG auszustellen und insofern das Verbot der Erwerbstätigkeit und die Wohnsitzauflage nach § 60b Abs. 5 Satz 2 und 3 AufenthG zurückzunehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.