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12 K 7300/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-25, 12 K 7300/19.A
12 K 7300/19.AAdministrative CourtMar 25, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-25
Aktenzeichen: 12 K 7300/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0325.12K7300.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12. September 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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