Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-03-04, 18 K 4165/17.A

18 K 4165/17.AAdministrative CourtMar 4, 2020

Regest

Tätigkeit für amerikanische Sicherheitsfirma; interner Schutz; Rückkehrprognose bei in Afghanistan zurückgebliebener Familie

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 4165/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-04

Aktenzeichen: 18 K 4165/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0304.18K4165.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 AsylG; § 4 AsylG; § 3e AsylG

Leitsätze

Tätigkeit für amerikanische Sicherheitsfirma; interner Schutz; Rückkehrprognose bei in Afghanistan zurückgebliebener Familie

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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