Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-26, 28 L 3297/19

28 L 3297/19Administrative CourtFeb 26, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 L 3297/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-26

Aktenzeichen: 28 L 3297/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0226.28L3297.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (28 K 8959/19) der Antragstellerin vom 23. Dezember 2019 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. November 2019 wird in Bezug auf die Anordnung, dass die auf dem Grundstück Gemarkung P. · Flur 0 · Flurstücke 000 und 000 (C. Allee 000) in E. aufstehenden Gebäude als vorläufig in die Denkmalliste der Stadt E. eingetragen gelten, und die Verfügung der Stilllegung der Baustelle auf dem Grundstück wiederhergestellt sowie in Bezug auf die Versiegelung der Baustelle angeordnet. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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