Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-21, 14 K 5369/18.A

14 K 5369/18.AAdministrative CourtJan 21, 2020

Full text

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 5369/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 14 K 5369/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0121.14K5369.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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