Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-10-30, 8 K 3250/22

8 K 3250/22Administrative CourtOct 30, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Arnsberg — 8 K 3250/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-30

Aktenzeichen: 8 K 3250/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:1030.8K3250.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Zwangsgeldandrohung in der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 12. September 2022 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt ¾ und der Beklagte ¼ der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin und der Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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