Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-01-16, 8 K 3394/20

8 K 3394/20Administrative CourtJan 16, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Arnsberg — 8 K 3394/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-16

Aktenzeichen: 8 K 3394/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0116.8K3394.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  • Die Eintragung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung J. , G1 (postalische Anschrift: M. Straße, J. ) in die Denkmalliste der Beklagten und deren Eintragungsbescheid vom 27. Oktober 2020, Az. 01626-20-07, werden aufgehoben.

    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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