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10 K 316/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-10-22, 10 K 316/23
10 K 316/23Administrative CourtOct 22, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-22
Aktenzeichen: 10 K 316/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:1022.10K316.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AG GlüStV NRW § 16 Abs 3
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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