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6 K 2238/22.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-07-24, 6 K 2238/22.A
6 K 2238/22.AAdministrative CourtJul 24, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-24
Aktenzeichen: 6 K 2238/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0724.6K2238.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. September 2022 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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