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10 K 176/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-05-07, 10 K 176/18
10 K 176/18Administrative CourtMay 7, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-07
Aktenzeichen: 10 K 176/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0507.10K176.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwGO § 42; StVO § 45 Abs 1; StVO § 45 Abs 1b Satz 1 Nr 4 StVO § 45 Abs 9 Satz 3
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17. November 2017 verpflichtet, den Antrag der Kläger vom 3. November 2017 auf zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung in dem verkehrsberuhigten Bereich Burgstraße / Vogelsangstraße in Stolberg unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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