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7 K 1230/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-04-12, 7 K 1230/23
7 K 1230/23Administrative CourtApr 12, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 7 K 1230/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0412.7K1230.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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