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2 K 312/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-10-24, 2 K 312/22
2 K 312/22Administrative CourtOct 24, 2023
Die Absenkung des Blindengelds ab dem 60. Lebensjahr des Leistungsbrechtigten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 GHBG verstößt nicht gegen den Gleicheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 2 K 312/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1024.2K312.22.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: SGB X § 48; GHBG § 2 Abs 1 Satz 1; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 2; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 3; SGB XII § 72 Abs 2; GG Art 3 Abs 1
Die Absenkung des Blindengelds ab dem 60. Lebensjahr des Leistungsbrechtigten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 GHBG verstößt nicht gegen den Gleicheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen
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