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10 K 977/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-05-23, 10 K 977/22
10 K 977/22Administrative CourtMay 23, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 10 K 977/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0523.10K977.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwGO §§ 42 Abs. 1 Alt. 2, 57, Abs. 2 , 74 Abs. 1 Satz 2, 101 Abs. 2, 113 Abs. 5; BGB §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1; ZPO § 222 Abs. 1, Abs. 2; HG NRW §§ 48, 50 Abs 1 Nr 2
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 8. März 2022 verpflichtet, den Kläger nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 2022 zum Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Nachhaltige Energiesysteme zuzulassen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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