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1 K 2351/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-04-03, 1 K 2351/20
1 K 2351/20Administrative CourtApr 3, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-03
Aktenzeichen: 1 K 2351/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0403.1K2351.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: LBG NRW § 82a Abs. 4
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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