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7 K 2996/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-16, 7 K 2996/20
7 K 2996/20Administrative CourtJan 16, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-16
Aktenzeichen: 7 K 2996/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0116.7K2996.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: VwVfG § 48
Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 02.12.2020 wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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