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7 K 1360/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-09-19, 7 K 1360/22
7 K 1360/22Administrative CourtSep 19, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-19
Aktenzeichen: 7 K 1360/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0919.7K1360.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des M. S. (M1. )vom 08.06.2022 verpflichtet, der Klägerin eine Entschädigung gemäß § 56 IfSG in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum 10. bis 20. Januar 2022 für den Arbeitnehmer O. L. zu bewilligen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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