Verwaltungsgericht Aachen, 2022-03-11, 10 K 2360/20.A

10 K 2360/20.AAdministrative CourtMar 11, 2022

Regest

Asyl (Iran, Familienflüchtlingsschutz bei abweichender Staatsangehörigkeit)

Full text

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 2360/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-11

Aktenzeichen: 10 K 2360/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0311.10K2360.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: AsylG § 26 Abs 1; AsylG § 26 Abs 5

Leitsätze

Asyl (Iran, Familienflüchtlingsschutz bei abweichender Staatsangehörigkeit)

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1. und 3. bis 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. September 2020 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.