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2 K 922/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-06-01, 2 K 922/18.A
2 K 922/18.AAdministrative CourtJun 1, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 2 K 922/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0601.2K922.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: AsylG § 3; AsylG § 4; AsylG § 26 Abs. 3
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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