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5 K 3542/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-05-14, 5 K 3542/18.A
5 K 3542/18.AAdministrative CourtMay 14, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-14
Aktenzeichen: 5 K 3542/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0514.5K3542.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AsylG § 71; EURL 95/2011
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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