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9 K 6001/17.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-11-10, 9 K 6001/17.A
9 K 6001/17.AAdministrative CourtNov 10, 2020
keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem etwaige Verletzungen sind - ggfs. unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe- in Italien geltend zu machen
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 9 K 6001/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1110.9K6001.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: AsylG § 29 Ab1 Nr. 2; AsylG § 35; EMRK Art 3; GrCh Art 4
keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
etwaige Verletzungen sind - ggfs. unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe- in Italien geltend zu machen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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