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10 K 2139/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-10-06, 10 K 2139/18
10 K 2139/18Administrative CourtOct 6, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 10 K 2139/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1006.10K2139.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: FZV §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 3
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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