Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-02, 4 L 177/20

4 L 177/20Administrative CourtApr 2, 2020

Regest

Eine Abschiebung ist auszusetzen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 33 des Visakodex einen Anspruch auf Verlängerung des ihm erteilten Schengen-Visums hat.

Full text

Verwaltungsgericht Aachen — 4 L 177/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 4 L 177/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0402.4L177.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: AufenthG § 6 Abs 1 Satz 2; EGV 810/2009 Art 33 Abs 1; EGV 810/2009 Art 33 Abs 2

Leitsätze

Eine Abschiebung ist auszusetzen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 33 des Visakodex einen Anspruch auf Verlängerung des ihm erteilten Schengen-Visums hat.

Tenor

1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.

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