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7 K 2955/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-02-28, 7 K 2955/18
7 K 2955/18Administrative CourtFeb 28, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 7 K 2955/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0228.7K2955.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: BHO § 44; TV-L § 20
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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