projects
VerfGH 4/26.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2026-02-24, VerfGH 4/26.VB-1
VerfGH 4/26.VB-1Constitutional CourtFeb 24, 2026
Entscheidungsdatum: 2026-02-24
Aktenzeichen: VerfGH 4/26.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0224.VERFGH4.26VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht dargelegt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
V
erfGH 4/26.VB-1
Beschluss
In dem Verfahren über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn
Beschwerdeführers,
gegen
hat die 1. Kammer des
VERFASSUNGSGERICHTSHOFS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 24. Februar 2026
durch
die Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb,
den Vizepräsidenten Prof. Dr. Heuschund
den Richter Dr. Röhl
gemäß § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 2 VerfGHG
einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht dargelegt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
| Prof. Dr. Dauner-Lieb | Prof. Dr. Heusch | Dr. Röhl |
|---|
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.