S 17 AY 81/12 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2012-11-19, S 17 AY 81/12 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2012-11-19, S 17 AY 81/12 ER
S 17 AY 81/12 ERSocial Insurance CourtNov 19, 2012
Full text
Sozialgericht Düsseldorf — S 17 AY 81/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: S 17 AY 81/12 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:1119.S17AY81.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 2) über die bereits bewilligten Leistungen hinaus monatlich 120,65 Euro und den Antragstellern zu 3), zu 4), zu 5) und zu 6) über die bereits bewilligten Leistungen hinaus monatlich 86,33 Euro bis zu einem bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu bewilligen. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 2), zu 3), zu 4), zu 5) und zu 6). Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet. Den Antragstellern zu 2), zu 3), zu 4), zu 5) und zu 6) wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes L1 in L2 gewährt. Der Antrag des Antragstellers zu 1) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.