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15 B 1300/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-21, 15 B 1300/25
15 B 1300/25Administrative CourtNov 21, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-21
Aktenzeichen: 15 B 1300/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1121.15B1300.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Versammlungsbestätigung des Polizeipräsidiums S. vom 12. November 2025 wird wiederhergestellt, soweit in der Auflage Nr. 1 das Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel und in der Auflage Nr. 2 die Verwendung der Parole „There is only one state – Palestine 48“ untersagt werden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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