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7 D 192/23.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-10, 7 D 192/23.NE
7 D 192/23.NEAdministrative CourtSep 10, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-10
Aktenzeichen: 7 D 192/23.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0910.7D192.23NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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