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19 B 802/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-12, 19 B 802/25
19 B 802/25Administrative CourtAug 12, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-12
Aktenzeichen: 19 B 802/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0812.19B802.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in die Klasse 5 der U. Gesamtschule Z. in L. zum Schuljahr 2025/2026 aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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