Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-10, 6 B 407/25

6 B 407/25Administrative CourtJul 10, 2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 407/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 6 B 407/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0710.6B407.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

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