projects
20 A 991/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-23, 20 A 991/20
20 A 991/20Administrative CourtJun 23, 2025
Das Außerkrafttreten des TierschutzVMG NRW hat zur Folge, dass etwaige durch das TierschutzVMG NRW bis zu seinem Außerkrafttreten vermittelten Rechte erloschen sind. Das gilt beim Verbandsklagerecht nach § 1 Abs. 1 TierschutzVMG NRW auch für Verbandsklagen, die zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Gesetzes rechtshängig waren (wie OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2019 - 20 A 1165/16 -, juris).
Entscheidungsdatum: 2025-06-23
Aktenzeichen: 20 A 991/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0623.20A991.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: GG Art. 20a; TierSchG § 16a; TierschutzVMG NRW § 1 Abs. 1; TierschutzVMG NRW § 4 Abs. 2
Das Außerkrafttreten des TierschutzVMG NRW hat zur Folge, dass etwaige durch das TierschutzVMG NRW bis zu seinem Außerkrafttreten vermittelten Rechte erloschen sind. Das gilt beim Verbandsklagerecht nach § 1 Abs. 1 TierschutzVMG NRW auch für Verbandsklagen, die zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Gesetzes rechtshängig waren (wie OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2019 - 20 A 1165/16 -, juris).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.