Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-28, 4 A 870/16.A

4 A 870/16.AAdministrative CourtJan 28, 2025

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 870/16.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-28

Aktenzeichen: 4 A 870/16.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0128.4A870.16A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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