Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-05, 16 B 1300/23

16 B 1300/23Administrative CourtDec 5, 2024

Regest

3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und kann daher als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen nicht herangezogen werden (Anschluss an Bay. VGH, Urteil vom 17.4.2023 - 11 BV 22.1234 - und OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.3.2024 - 10 A 10971/23.OVG -).

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1300/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-05

Aktenzeichen: 16 B 1300/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.16B1300.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Normen: FeV § 3

Leitsätze

  • 3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und kann daher als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen nicht herangezogen werden (Anschluss an Bay. VGH, Urteil vom 17.4.2023 - 11 BV 22.1234 - und OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.3.2024 - 10 A 10971/23.OVG -).

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. November 2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 4317/23 gegen die Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. August 2023 wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.