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1 E 487/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-06, 1 E 487/24
1 E 487/24Administrative CourtNov 6, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 1 E 487/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1106.1E487.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2024 wird geändert.
Für das Verfahren 4 K 2528/20 wird der Streitwert für die Zeit bis zum Trennungsbeschluss vom 12. November 2020 auf 10.000,- Euro und für die anschließende Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 K 1576/21 durch Beschluss vom 11. April 2024 auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Für die Zeit nach der Verbindung der Verfahren wird der Streitwert auf 15.000,- Euro (d. h. 5000,- Euro aus 4 K 2528/20 zuzüglich 10.000,- Euro aus 4 K 1576/21) festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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