Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-27, 6 B 700/24

6 B 700/24Administrative CourtAug 27, 2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines 16-jährigen Bewerbers mit dem Ziel der Zulassung zur Ausbildung im Bildungsgang Fachoberschule Polizei, die ihm mangels charakterlicher Eignung verweigert worden ist.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 700/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-27

Aktenzeichen: 6 B 700/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0827.6B700.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LVOPol NRW § 12; LVOPol NRW § 3 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines 16-jährigen Bewerbers mit dem Ziel der Zulassung zur Ausbildung im Bildungsgang Fachoberschule Polizei, die ihm mangels charakterlicher Eignung verweigert worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.

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