Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-31, 9 A 1591/20.A

9 A 1591/20.AAdministrative CourtJul 31, 2024

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 1591/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-31

Aktenzeichen: 9 A 1591/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0731.9A1591.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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