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1 B 31/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-08, 1 B 31/24
1 B 31/24Administrative CourtJul 8, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-08
Aktenzeichen: 1 B 31/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0708.1B31.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.
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