Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-05, 6 B 151/24

6 B 151/24Administrative CourtJul 5, 2024

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Justizamtsinspektorin in einem Stellenbesetzungsverfahren, die sich gegen die zur Bewertung der einzelnen Leistungsmerkmale verwendete Punkteskala von 0 bis 18 Punkte wendet.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 151/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-05

Aktenzeichen: 6 B 151/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0705.6B151.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Justizamtsinspektorin in einem Stellenbesetzungsverfahren, die sich gegen die zur Bewertung der einzelnen Leistungsmerkmale verwendete Punkteskala von 0 bis 18 Punkte wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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