projects
33 A 292/23.PVB•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-26, 33 A 292/23.PVB
33 A 292/23.PVBAdministrative CourtJun 26, 2024
In Fällen, in denen eine lediglich interimistische Übertragung einer Referatsleitung an Beamte der Besoldungsgruppe A 15 BBesO dergestalt beabsichtigt ist, dass die spĭtere ‑ endgültige ‑ Bestellung zum Referatsleiter in einer gesonderten Auswahlentscheidung getroffen wird, unterliegt der Verzicht auf eine Ausschreibung des Dienstpostens nicht der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG.
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 33 A 292/23.PVB
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0626.33A292.23PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Senat
Normen: BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 12
In Fällen, in denen eine lediglich interimistische Übertragung einer Referatsleitung an Beamte der Besoldungsgruppe A 15 BBesO dergestalt beabsichtigt ist, dass die spĭtere ‑ endgültige ‑ Bestellung zum Referatsleiter in einer gesonderten Auswahlentscheidung getroffen wird, unterliegt der Verzicht auf eine Ausschreibung des Dienstpostens nicht der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.