Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-20, 4 E 82/24

4 E 82/24Administrative CourtJun 20, 2024

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 82/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-20

Aktenzeichen: 4 E 82/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0620.4E82.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht P. ‒ Strafvollstreckungskammer ‒ durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11.1.2024 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.