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13 B 494/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-05, 13 B 494/24
13 B 494/24Administrative CourtJun 5, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 13 B 494/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0605.13B494.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Mai 2024 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Spitzenkandidaten der Antragstellerin für die Europawahl 2024, Fabio De Masi, zu der Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ am 6. Juni 2024 einzuladen und an der dortigen Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen zu lassen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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