Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-24, 2 D 60/22.NE

2 D 60/22.NEAdministrative CourtApr 24, 2024

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 60/22.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 2 D 60/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0424.2D60.22NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan M 403 „Z.-straße/K.-straße“ der Stadt X. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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