Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-22, 21 B 1144/23

21 B 1144/23Administrative CourtJan 22, 2024

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 B 1144/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-22

Aktenzeichen: 21 B 1144/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0122.21B1144.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Verfahren 14 K 356/23 des Verwaltungsgerichts Köln) gegen den der Beigeladenen erteilten Ausnahme- und Befreiungsbescheid des Antragsgegners vom 22. Dezember 2022 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Ausgleich ihrer außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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