Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-11, 6 A 2831/21

6 A 2831/21Administrative CourtJan 11, 2024

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2831/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 6 A 2831/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0111.6A2831.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 49

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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